Alle an der PH Karlsruhe immatrikulierten Studierenden sind automatisch Mitglieder der Vollversammlung. Sie ist damit das direktdemokratischste Element der Verfassten Studierendenschaft – hier kann jede Studierende unmittelbar mitwirken, ohne gewählt worden zu sein.
Was ist die Vollversammlung?
Die Vollversammlung ist die Versammlung aller Studierenden der PH Karlsruhe. Während das StuPa als gewähltes Parlament die Interessen der Studierendenschaft repräsentativ vertritt, bietet die Vollversammlung die Möglichkeit zur direkten Beteiligung – ohne Umweg über gewählte Vertreter*innen.
Auch hier hilft der Vergleich mit dem deutschen politischen System: So wie es neben dem Bundestag in manchen Bundesländern Volksabstimmungen gibt, bei denen die Bevölkerung direkt abstimmt, gibt es neben dem StuPa die Vollversammlung, bei der alle Studierenden direkt das Wort ergreifen und abstimmen können.
Die StuVe ist der Vollversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig und muss bei jeder Vollversammlung einen Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht vorlegen.
Wann findet die Vollversammlung statt?
Die Vollversammlung tagt mindestens einmal pro Semester. Einberufen wird sie vom Präsidium des Studierendenparlaments per E-Mail an alle Studierenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung – mit einer Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen.
Eine zusätzliche Vollversammlung muss einberufen werden:
- auf Beschluss des StuPa
- auf Beschluss der StuVe
- auf schriftlichen Antrag von drei Prozent der Studierendenschaft
- vor einer Urabstimmung
Die Sitzungen sind grundsätzlich hochschulöffentlich – also für alle Hochschulangehörigen zugänglich.
Was kann die Vollversammlung beschließen?
Die Vollversammlung tagt ohne Mindestbeschlussfähigkeit – das bedeutet, sie kann unabhängig davon wie viele Studierende erscheinen gültige Beschlüsse fassen. Abgestimmt wird mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden, grundsätzlich per Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden.
Die Vollversammlung hat das Recht, dem StuPa mit einfacher Mehrheit Anträge zur Beschlussfassung vorzulegen. Das StuPa ist dann verpflichtet, sich damit zu befassen. Die Vollversammlung kann das StuPa damit direkt in Bewegung setzen – auch wenn die endgültige Entscheidung beim StuPa liegt.
Wie läuft eine Vollversammlung ab?
Die Sitzung wird vom Präsidium des StuPa geleitet und eröffnet. Die Tagesordnung enthält mindestens folgende Punkte, meist jedoch weitere:
- Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung des letzten Protokolls
- Mitteilungen und Fragen
- Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht der StuVe
- To-Do
Anträge können von allen Mitgliedern der Studierendenschaft eingebracht werden. Ein Antrag muss mindestens eine Beschlussvorlage, einen Begründungstext, eine kurze Zusammenfassung, das Ziel des Antrags sowie mögliche anfallende Kosten enthalten.
Warum ist die Vollversammlung wichtig?
Die Vollversammlung ist der direkteste Weg, als Studierende*r die eigene Stimme einzubringen – ohne kandidieren oder gewählt werden zu müssen. Wer mit der Arbeit der StuVe unzufrieden ist, wer konkrete Anliegen hat oder wer einfach wissen möchte was die Studierendenschaft tut, ist bei der Vollversammlung genau richtig.
Sie ist außerdem der einzige Ort, an dem alle Studierenden gemeinsam und gleichberechtigt über die Angelegenheiten der Studierendenschaft diskutieren und abstimmen können – unabhängig davon ob man ein Amt innehat oder nicht.
