Hochschulwahl an der PH Karlsruhe

Hier erfährst du alles, was du zur Hochschulwahl und den einzelnen Gremien wissen musst, damit du bereit für die kommende Hochschulwahl bist!

Alle an der PH Karlsruhe immatrikulierten Studierenden bilden gemäß § 65 des Landeshochschulgesetzes (LHG) die Verfasste Studierendenschaft (VS). Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst.

Was wird gewählt?

Bei den Hochschulwahlen wählen alle immatrikulierten Studierenden der PH Karlsruhe die Mitglieder des Studierendenparlaments (StuPa), die studentischen Mitglieder im Senat sowie die studentischen Mitglieder in den Fakultätsräten. Alle diese Wahlen finden gleichzeitig statt.

Das politische System der Studierendenschaft – ein Überblick

Die Verfasste Studierendenschaft der PH Karlsruhe funktioniert nach denselben demokratischen Grundprinzipien wie das politische System der Bundesrepublik Deutschland – nur eben auf Hochschulebene.

So wie die Bevölkerung den Bundestag wählt, der wiederum die Bundesregierung wählt und kontrolliert, wählen die Studierenden das StuPa – und das StuPa wählt und kontrolliert die StuVe.

Das StuPa ist dabei die Legislative der Studierendenschaft: Es beschließt Satzungen, verabschiedet den Haushaltsplan und setzt die politischen Leitlinien. Die StuVe ist die Exekutive: Sie führt die laufenden Geschäfte, setzt die Beschlüsse des StuPa um und vertritt die Studierendenschaft nach innen und außen – ist dabei aber stets an die Beschlüsse des StuPa gebunden und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig.

Wer also die Arbeit der StuVe beeinflussen möchte, setzt beim StuPa an. Denn das StuPa entscheidet, wer in die StuVe einzieht, welche Themen auf die Agenda kommen – und kann die StuVe im Extremfall auch per konstruktivem Misstrauensvotum abwählen.

Das Studierendenparlament – die Legislative

Das StuPa ist das zentrale Beschlussorgan der Studierendenschaft und besteht aus 25 Sitzen, die sich auf zwei Wege füllen:

Kraft Amtes – die drei Senatsmitglieder

Drei Sitze im StuPa sind den studentischen Mitgliedern des Senats vorbehalten. Diese ziehen automatisch ins StuPa ein – nicht durch eine separate Wahl ins StuPa, sondern allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Senat. Wer also bei den Hochschulwahlen ein studentisches Senatsmandat gewinnt, ist damit automatisch auch stimmberechtigtes Mitglied des StuPa. Eine gleichzeitige Wahlmitgliedschaft im StuPa ist dabei ausgeschlossen.

Per Direktwahl – die 22 gewählten Mitglieder

Die verbleibenden 22 Sitze werden direkt von den Studierenden gewählt. Bewerber*innen lassen sich auf Wahlvorschlagslisten eintragen, die vor der Wahl bei der Wahlleitung eingereicht werden. Gewählt wird jedoch nicht die Liste als Ganzes – es findet eine Mehrheitswahl ohne Listenbindung statt: Die Studierenden wählen direkt Personen. Die 22 Kandidierenden mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz, unabhängig davon auf welcher Liste sie stehen.

Was das StuPa entscheidet:

Das StuPa tagt mindestens einmal pro Vorlesungsmonat und entscheidet unter anderem über:

  • Wahl, Kontrolle und Abwahl aller Mitglieder der StuVe
  • Wahl und Abwahl des eigenen Präsidiums
  • Den jährlichen Haushaltsplan und damit die Verwendung der Studierendenbeiträge
  • Erlass und Änderung aller Satzungen der Studierendenschaft
  • Die Höhe des Studierendenbeitrags über die Beitragssatzung
  • Ausgaben, die die Studierendenschaft langfristig verpflichten
  • Bestellung des Kassenprüfungsausschusses und der Wahlleitung
  • Regelmäßige Berichte der StuVe entgegennehmen und hinterfragen

Abgeordnete des StuPa haben zudem das Recht, Anfragen an die StuVe zu stellen, die binnen zwei Wochen beantwortet werden müssen – vergleichbar mit parlamentarischen Anfragen im Bundestag.

Die Studierendenvertretung – die Exekutive

Die StuVe ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Sie führt die laufenden Geschäfte eigenverantwortlich, ist dabei aber stets an die Beschlüsse des StuPa und den Haushaltsplan gebunden. Ihre Arbeit geht dabei weit über Veranstaltungsorganisation hinaus:

  • Sie vertritt die Studierendenschaft offiziell nach innen und außen gegenüber der Hochschulleitung
  • Sie gibt offizielle Stellungnahmen zu hochschulpolitischen Entscheidungen ab
  • Sie verwaltet die Finanzen der Studierendenschaft im Tagesgeschäft
  • Sie koordiniert die Arbeit der verschiedenen Referate

Dass nicht alle Probleme an der Hochschule gelöst werden können, liegt oft an strukturellen Grenzen: Die Studierendenschaft hat ein hochschulpolitisches Mandat, aber keine Weisungsbefugnis gegenüber der Hochschulleitung. Was sie jedoch tun kann: Druck erzeugen, Missstände dokumentieren und öffentlich machen. Wie wirksam das gelingt, hängt direkt davon ab, wer im StuPa sitzt – und das entscheidet ihr.

Der Senat – Mitbestimmung auf höchster Ebene

Der Senat ist das höchste Beschlussgremium der Hochschule. Er entscheidet in Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule betreffen – darunter die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, die Festsetzung von Zulassungszahlen, Satzungen für Hochschulprüfungen sowie Grundsatzentscheidungen in Fragen der Forschung und Lehre. Auch bei der Wahl der Rektoratsmitglieder wirkt der Senat mit.

Die gewählten studentischen Mitglieder im Senat sind reguläre Wahlmitglieder mit vollem Stimmrecht. Sie stimmen gleichberechtigt über Entscheidungen ab, die die gesamte Hochschule betreffen – von Studiengangsänderungen über Prüfungssatzungen bis hin zur strategischen Entwicklung der PH. Darüber hinaus hat die Studierendenschaft das Recht, Anträge an den Senat zu stellen, mit denen sich dieser offiziell befassen muss.

Gleichzeitig ziehen die studentischen Senatsmitglieder automatisch als stimmberechtigte Amtsmitglieder ins StuPa ein und verbinden damit beide Ebenen der studentischen Interessenvertretung.

Die Fakultätsräte – Mitbestimmung auf Studiengangsebene

Neben dem Senat gibt es die Fakultätsräte – je einen pro Fakultät. Hier werden Entscheidungen getroffen, die den Studienalltag noch direkter betreffen: Prüfungsordnungen, Studiengangsstrukturen, Fragen zur Lehrqualität und zur Organisation des Studiums innerhalb der Fakultät.

Auch hier haben die 3 gewählten studentischen Vertretungen volles Stimmrecht. Wer also möchte, dass studentische Perspektiven in Entscheidungen über Prüfungsformen, Studiengangsreformen oder die Gestaltung des Lehrangebots nicht nur eingebracht, sondern auch mitabgestimmt werden, wählt bei den Hochschulwahlen die richtigen Personen in diese Gremien.

Fragen zur Hochschulwahl


Wie funktioniert die Wahl?

Wahlberechtigung: Alle immatrikulierten Studierenden sind automatisch wahlberechtigt und werden ins Wählerverzeichnis eingetragen.

Abstimmung: Persönlich im Wahlraum – Studierendenausweis vorzeigen – Stimmzettel abholen – Wählen.

Stimmzettel: Ihr habt so viele Stimmen wie Mitglieder zu wählen sind. Sprich für das StuPa, 22 Stimmen. Für den Fakultätsrat und den Senat jeweils 3 Stimmen. Ihr könnt eure Stimmen auf verschiedene Personen verteilen – einer Person jedoch nur eine Stimme. Man muss nicht all seine Stimmen nutzen. Ihr könnt auch Personen wählen, die nicht auf den Wahlvorschlägen stehen, solange sie immatrikuliert sind.

Wahlergebnis: Die Personen mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz. Wurde man Gewählt, kann man auch noch zurück treten, dann rutscht einfach der nächste Rangplatz auf der Liste nach.

Warum wählen gehen – auch wenn die Themen bisher nicht relevant wirkten?

Manchmal liegt das Gefühl der Irrelevanz nicht daran, dass die Themen unwichtig sind – sondern daran, dass sie nicht sichtbar genug kommuniziert werden. Die Hochschulwahlen entscheiden darüber, wer in Gremien sitzt, die über Dinge bestimmen, die jeden Studientag betreffen: wie Prüfungen gestaltet sind, wofür Studierendenbeiträge fließen, wie die Hochschule auf Missstände reagiert und welche hochschulpolitischen Themen überhaupt zur Sprache kommen.

Wenn bestimmte Themen bisher fehlten, liegt das häufig daran, dass die entsprechenden Personen nicht kandidiert haben – oder nicht gewählt wurden, weil zu wenige abgestimmt haben.

Welchen Effekt hat meine Stimme?

So wie eine Bundestagswahl mit geringer Beteiligung dazu führt, dass eine kleine aber mobilisierte Gruppe überproportional viel Einfluss hat, gilt das an der PH Karlsruhe im Kleinen genauso.

Bei der Mehrheitswahl ohne Listenbindung zählt jede Stimme direkt für eine konkrete Person. Bei geringer Wahlbeteiligung hat jede einzelne Stimme ein überproportional hohes Gewicht. Wer nicht wählt, überlässt die Zusammensetzung von StuPa, Senat und Fakultätsräten denjenigen, die es tun – und damit die Entscheidung darüber, welche Themen überhaupt auf die Agenda kommen.

Mehr Vielfalt braucht mehr Kandidierende

Ein legitimer Kritikpunkt ist, dass sich Kandidierende inhaltlich zu ähnlich sein können. Ein Parlament, in dem alle Abgeordneten dieselbe Meinung vertreten, ist kein funktionierendes Parlament – das gilt für den Bundestag genauso wie für das StuPa.

Die Hürde zur Kandidatur ist bewusst niedrig gehalten: Jede studierende Person kann sich aufstellen lassen. Wer andere Positionen, andere Schwerpunkte oder eine andere hochschulpolitische Perspektive einbringen möchte, kann das direkt tun – ohne Parteizugehörigkeit, ohne Vorerfahrung.

Mehr Vielfalt im StuPa entsteht nicht durch Zuschauen, sondern durch Mitmachen.