Das Studierendenparlament ist das Legislativorgan der Verfassten Studierenden und entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft, einschließlich der Satzungen.
Diese besteht aus 25 gewählten Studierenden (Mitgliedern). Hiervon sind drei Senatler*innen kraft Amtes im Studierendenparlament.